
Vorbereitung Sachkunde und Verhaltenstest
Maulkorbbefreiung, Leinenpflicht-Befreiung
Nordrhein-Westfalen unterliegt dem Landeshundegesetz. Bestimmte Rassen und deren Mischlinge sind an Auflagen und damit einhergehend an Leinen-und Maulkorbpflicht gebunden, oder diese wurde nach einem Vorfall auferlegt..
Es ist jedoch möglich, Hunde von dieser Pflicht befreien zu lassen. Dazu wird ein Verhaltenstest durch das Veterinärsamt (oder für Hunde der Kategorie 10 durch einen unabhängigen Sachverständigen) durchgeführt.
Wir bereiten Hunde auf einen solchen Verhaltenstest vor.
Wir arbeiten mit einem unabhängigen Sachverständigen zusammen.
Voraussetzung: Anamnese, Einzelstunden, Gruppenstunden
Preis auf Anfrage
