Vorbereitung Sachkunde und Verhaltenstest

Maulkorbbefreiung, Leinenpflicht-Befreiung

Nordrhein-Westfalen unterliegt dem Landeshundegesetz. Bestimmte Rassen und deren Mischlinge sind an Auflagen und damit einhergehend Leinen-und Maulkorbpflicht gebunden.

Es ist jedoch möglich, Hunde von dieser Pflicht befreien zu lassen. Dazu wird ein Verhaltenstest durch das Veterinärsamt (oder für Hunde der Kategorie 10 durch einen unabhängigen Sachverständigen) durchgeführt. 

Wir bereiten Hunde auf einen solchen Verhaltenstest vor.

Wir arbeiten mit einem unabhängigen Sachverständigen zusammen.

Voraussetzung: Einzelgespräch, Anamnese

Preis auf Anfrage

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